Legionellenprüfung: Pflicht-Check für Vermieter und Betreiber
Sechs Fragen zu Ihrer Trinkwasseranlage — das Ergebnis zeigt, ob nach Ihren Angaben eine Untersuchungspflicht nach § 31 TrinkwV besteht und in welchem Abstand untersucht werden muss, jeweils mit Fundstelle.
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Noch 6 Fragen offen — das Ergebnis erscheint, sobald alle sechs Fragen beantwortet sind.
Wann besteht die Pflicht zur Legionellenprüfung?
§ 31 Abs. 1 TrinkwV verpflichtet Betreiber zur systemischen Untersuchung auf Legionellen, wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird und drei Bedingungen zusammentreffen:
- eine Anlage zur Trinkwassererwärmung mit einem Speicher- oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer von mehr als 400 Litern oder mit mehr als 3 Litern in mindestens einer Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle (ohne Zirkulationsleitung),
- Duschen oder andere Einrichtungen, in denen das Trinkwasser vernebelt wird, und
- die Anlage befindet sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus.
Die Grenzen sind als „mehr als“ formuliert: Ein Speicher mit genau 400 Litern oder eine Leitung mit genau 3 Litern erfüllt die Bedingung allein noch nicht.
Wie oft muss untersucht werden?
- Gewerbliche, nicht öffentliche Abgabe (z. B. Vermietung): mindestens alle drei Jahre — § 31 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a
- Öffentliche Abgabe: mindestens einmal jährlich, sofern das Gesundheitsamt kein längeres Intervall nach Abs. 3 festlegt — § 31 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b
- Mobile und zeitweilige Anlagen: Häufigkeit legt das Gesundheitsamt fest — § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 3
- Neue Anlage: erste Untersuchung innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme — § 31 Abs. 4
Häufige Fragen
Muss ein Vermieter eine Legionellenprüfung durchführen lassen?
Vermietung zählt nach § 2 Nr. 8 TrinkwV als gewerbliche Tätigkeit. Eine Untersuchungspflicht besteht nach § 31 Abs. 1 TrinkwV, wenn zusätzlich ein Speicher- oder zentraler Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Liter Inhalt in mindestens einer Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle vorhanden ist, es Duschen oder andere Einrichtungen mit Vernebelung gibt und die Anlage nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus liegt. Bei rein gewerblicher Abgabe ist mindestens alle drei Jahre zu untersuchen (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a).
Gilt die Pflicht auch für ein vermietetes Ein- oder Zweifamilienhaus?
Nein. § 31 Abs. 1 Nr. 3 TrinkwV setzt voraus, dass sich die Wasserversorgungsanlage nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet. Für Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern besteht die Untersuchungspflicht nach § 31 deshalb nicht — auch wenn sie vermietet sind.
Wann muss jährlich auf Legionellen untersucht werden?
Bei Gebäudewasserversorgungsanlagen, deren Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, gilt mindestens einmal jährlich (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b TrinkwV). Das Gesundheitsamt kann ein Intervall von bis zu drei Jahren festlegen, wenn die jährlichen Untersuchungen in drei aufeinanderfolgenden Jahren ohne Beanstandung waren und Anlage und Betriebsweise unverändert sind und nachweislich mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen (§ 31 Abs. 3) — nicht aber für Einrichtungen nach § 23 Abs. 5 IfSG, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen mit Patienten mit höherem Legionellen-Infektionsrisiko.
Zählt die Zirkulationsleitung beim 3-Liter-Kriterium mit?
Nein. Nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b TrinkwV zählt der Inhalt der Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle; der Inhalt einer Zirkulationsleitung wird nicht berücksichtigt.
Wann ist die erste Untersuchung bei einer neuen Anlage fällig?
Bei einer neu in Betrieb genommenen Wasserversorgungsanlage ist die erste Untersuchung auf Legionellen innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme durchzuführen (§ 31 Abs. 4 TrinkwV).
Passende Werkzeuge
- Prüffrist-Rechner Legionellen — Termin der nächsten Untersuchung aus dem letzten Prüfdatum berechnen
- Checkliste: Gefährdungsanalyse vorbereiten — welche Unterlagen Sie bei einem Legionellenbefund vorab zusammenstellen
- Trinkwasserverordnung und Legionellen — die rechtliche Grundlage
Der Check wertet nur Ihre Angaben aus und ersetzt keine Prüfung durch das Gesundheitsamt oder eine Fachfirma. Anordnungen des Gesundheitsamts gehen vor.