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Gefährdungsanalyse vorbereiten: Checkliste für Betreiber und Hausverwaltungen

Nach einem Legionellenbefund verlangt § 51 Absatz 1 Nummer 3 TrinkwV eine schriftliche Risikoabschätzung — in der Praxis meist als Gefährdungsanalyse beauftragt. Vieles, was dafür gebraucht wird, liegt nicht beim Gutachter, sondern beim Betreiber: Bestandsunterlagen, Betriebsdaten, Nutzungssituation, Untersuchungsberichte.

Fehlen sie beim Ortstermin, verlängert sich die Bearbeitung — die Pflichten laufen aber unverändert weiter, denn § 51 Absatz 1 verlangt unverzügliches Handeln. Diese Checkliste ist deshalb keine Anleitung zur Gefährdungsanalyse selbst, sondern die Vorbereitungsliste des Betreibers.

Gegliedert nach den Pflichtinhalten

Die sechs Abschnitte folgen dem, was § 51 Absatz 2 TrinkwV als Mindestinhalt der Risikoabschätzung benennt:

  1. Beschreibung der Wasserversorgungsanlage
  2. Vorbereitung der Ortsbesichtigung (nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 zwingender Bestandteil der Ursachenklärung)
  3. Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und festgestellte Abweichungen
  4. Erkenntnisse zu Wasserbeschaffenheit, Anlage und Nutzung
  5. Untersuchungsergebnisse mit Probennahmestellen — inklusive Datum und Uhrzeit
  6. Organisatorisches, Zuständigkeiten und Fristen

Ein häufig übersehener Punkt

§ 51 Absatz 2 Nummer 5 verlangt die Angabe von Datum und Uhrzeit der Probennahmen. In der Praxis fehlt die Uhrzeit in Objektakten regelmäßig — sie nachträglich zu rekonstruieren, kostet Zeit. Die Checkliste führt sie deshalb als eigenen Punkt.

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Gefährdungsanalyse vorbereiten — Checkliste — als PDF-Datei

§ 51 Abs. 1 und 2 TrinkwVRisikoabschätzungOrtsbesichtigungPDF · kostenlos
  • Sechs Abschnitte entlang der Pflichtinhalte des § 51 Abs. 2 TrinkwV
  • Unterlagen-Liste für Anlagenbeschreibung und Betriebsdaten
  • Vorbereitung der Ortsbesichtigung inklusive Zutritt und Ansprechpartner
  • Abschlussfeld für Zusammenstellung, Objekt und offene Punkte

Kostenlos · Keine Kreditkarte · Jederzeit abbestellbar

Passende Grundlagen

Die Checkliste unterstützt die Vorbereitung. Die Risikoabschätzung selbst ist von einer fachkundigen Person zu erstellen; Anordnungen des Gesundheitsamts gehen vor.