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Gefährdungsanalyse bei Legionellenbefund

Ein positiver Legionellenbefund ist für viele Hausverwaltungen ein Schreckensszenario. Doch keine Panik: Mit einer systematischen Gefährdungsanalyse und geeigneten Maßnahmen kann die Situation schnell wieder unter Kontrolle gebracht werden.

Wann ist eine Gefährdungsanalyse erforderlich?

Eine Gefährdungsanalyse ist erforderlich, wenn:

  • Der Richtwert von 100 KBE/100ml überschritten wird
  • Bei technischen Mängeln an der Anlage
  • Nach Sanierungen oder Änderungen
  • Auf Anordnung des Gesundheitsamtes

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage bildet die Trinkwasserverordnung, insbesondere Paragraph 14. Bei positiven Befunden besteht:

  • Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt
  • Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse
  • Pflicht zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Dokumentationspflicht

Schritte der Gefährdungsanalyse

Eine systematische Gefährdungsanalyse umfasst:

  1. Bestandsaufnahme: Erfassung der gesamten Trinkwasser-Installation
  2. Probenahme: Erweiterte bacteriologische Untersuchung
  3. Risikobewertung: Einschätzung der Gefährdung
  4. Maßnahmenplan: Festlegung von Sanierungsmaßnahmen
  5. Umsetzung: Durchführung der Maßnahmen
  6. Nachkontrolle: Erneute Prüfung nach Sanierung

Maßnahmenplanung

Je nach Befund kommen verschiedene Maßnahmen in Frage:

  • Thermische Desinfektion: Aufheizung auf 70°C
  • Chemische Desinfektion: Zugabe von Desinfektionsmitteln
  • Sanierung: Austausch von Armaturen oder Rohren
  • Optimierung: Verbesserung der Temperaturführung

Meldung an das Gesundheitsamt

Die Meldung an das Gesundheitsamt muss unverzüglich erfolgen. LegioFlow hilft Ihnen, die erforderlichen Dokumente automatisch zu generieren.

Dokumentation mit LegioFlow

LegioFlow unterstützt Sie bei der Dokumentation:

  • Automatische Erstellung der Gefährdungsanalyse
  • Generierung der Gesundheitsamt-Meldung
  • Strukturierte Ablage aller Berichte
  • Nachverfolgung der Maßnahmen

Hinweis: Technische Angaben auf dieser Seite basieren auf der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie den DVGW-Arbeitsblättern W 551 und W 552. Das DVGW-Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Verbindlich sind ausschließlich die Originaldokumente, erhältlich beim DVGW e.V..

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