Trinkwasserverordnung und Legionellen
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt in Deutschland die Qualität des Trinkwassers und legt bestimmte Untersuchungspflichten fest. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Legionellenprüfung, die für viele Betreiber von Warmwasseranlagen verpflichtend ist.
Was regelt die Trinkwasserverordnung?
Die TrinkwV setzt europäische Vorgaben um und definiert:
- Grenzwerte für Trinkwasserparameter
- Untersuchungspflichten für Trinkwasser-Installationen
- Melde- und Dokumentationspflichten
- Sanktionen bei Verstößen
Paragraph 14 – Die Pflicht zur Legionellenprüfung
Paragraph 14 der TrinkwV ist für Hausverwaltungen besonders relevant. Er schreibt vor, dass Betreiber von Trinkwasser-Installationen regelmäßig Untersuchungen auf Legionellen durchführen lassen müssen.
Wer ist betroffen? Betreiberpflichten
Zur Prüfung verpflichtet sind Betreiber von Trinkwasser-Installationen mit:
- mehr als 3 Warmwasserspeichern
- oder mehr als 400 Litern Gesamtspeichervolumen
- oder mehr als 3 Litern Zapfstellen (bei Großanlagen)
Prüffristen und Intervalle
Die Standard-Prüffrist beträgt 3 Jahre. Bei bestimmten Anlagen kann jedoch ein kürzeres Intervall erforderlich sein:
- 1 Jahr bei Anlagen mit erhöhtem Risiko
- 6 Monate nach positiven Befunden
- Nach Sanierungen oder wesentlichen Änderungen
Akkreditierte Prüflabore
Die Untersuchung darf nur durch akkreditierte Prüflabore durchgeführt werden. Diese müssen nach DIN EN ISO/IEC 17025 prüffähig sein.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Die Nichteinhaltung der Prüfpflichten kann zu erheblichen Bußgeldern führen. Zudem kann im Schadensfall eine zivilrechtliche Haftung bestehen.
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