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Trinkwasserverordnung und Legionellen

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt in Deutschland die Qualität des Trinkwassers und legt bestimmte Untersuchungspflichten fest. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Legionellenprüfung, die für viele Betreiber von Warmwasseranlagen verpflichtend ist.

Was regelt die Trinkwasserverordnung?

Die TrinkwV setzt europäische Vorgaben um und definiert:

  • Grenzwerte für Trinkwasserparameter
  • Untersuchungspflichten für Trinkwasser-Installationen
  • Melde- und Dokumentationspflichten
  • Sanktionen bei Verstößen

§ 31 (vormals § 14) – Die Pflicht zur Legionellenprüfung

§ 31 TrinkwV (n.F., gültig seit 24.06.2023) ist für Hausverwaltungen besonders relevant – er entspricht inhaltlich dem früheren § 14 TrinkwV (a.F.). Die Vorschrift schreibt vor, dass Betreiber von Trinkwasser-Installationen regelmäßig Untersuchungen auf Legionellen durchführen lassen müssen.

Wer ist betroffen? Betreiberpflichten

Zur Prüfung verpflichtet sind Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, sofern das Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Vermietung) abgegeben wird. Eine Großanlage liegt nach DVGW W 551 vor, wenn eines dieser Kriterien zutrifft:

  • Speicher-Trinkwassererwärmer mit Inhalt über 400 Litern
  • oder mehr als 3 Liter Inhalt in der Rohrleitung zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und entferntester Entnahmestelle (Zirkulationsleitung nicht mitgerechnet)

Prüffristen und Intervalle

Die Standard-Prüffrist beträgt 3 Jahre. Bei bestimmten Anlagen kann jedoch ein kürzeres Intervall erforderlich sein:

  • 1 Jahr bei Anlagen mit erhöhtem Risiko
  • 6 Monate nach positiven Befunden
  • Nach Sanierungen oder wesentlichen Änderungen

Akkreditierte Prüflabore

Die Untersuchung darf nur durch akkreditierte Prüflabore durchgeführt werden. Diese müssen nach DIN EN ISO/IEC 17025 prüffähig sein.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Die Nichteinhaltung der Prüfpflichten kann zu erheblichen Bußgeldern führen. Zudem kann im Schadensfall eine zivilrechtliche Haftung bestehen.

Weitere relevante Regelwerke

Neben der TrinkwV und den DVGW-Arbeitsblättern sind in der Praxis weitere Regelwerke relevant:

  • DIN 1988-200 — Trinkwasser-Installationen: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Allgemeines, Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe.
  • VDI 6023 (Blatt 1) — Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb sowie Schulungspflichten (Kategorien A/B/C).
  • UBA-Empfehlung "Systemische Untersuchungen auf Legionellen" — Auslegungshilfe des Umweltbundesamtes zur konkreten Umsetzung der TrinkwV.

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