Gefährdungsanalyse Trinkwasser: Checkliste Punkt für Punkt
Nach einem Legionellenbefund verlangt § 51 Absatz 1 Nummer 3 TrinkwV eine schriftliche Risikoabschätzung. Was dafür an Unterlagen und Angaben beim Betreiber liegt, steckt in dieser Checkliste. Diese Seite geht sie Feld für Feld durch und sagt, worauf Sie beim Ausfüllen achten.
Die Checkliste ersetzt die Gefährdungsanalyse nicht. Die Risikoabschätzung ist von einer fachkundigen Person zu erstellen; die Liste hilft nur, die Unterlagen dafür vollständig bereitzustellen. Einen kürzeren Überblick über die sechs Abschnitte gibt die Seite Gefährdungsanalyse vorbereiten.
So füllen Sie die Checkliste aus
- Punkte durchgehen und nur abhaken, was tatsächlich vorliegt, nicht, was theoretisch existieren müsste.
- Lücken markieren und vor dem Ortstermin beschaffen; unklare Punkte dem Sachverständigen vorab melden.
- Zusammenstellung mit Datum in der Objektakte ablegen.
Die Checkliste Feld für Feld
1. Beschreibung der Wasserversorgungsanlage
Pflichtinhalt nach § 51 Abs. 2 Nr. 1 TrinkwV
- Objektadresse, Baujahr und Anzahl der versorgten Wohn- bzw. Nutzeinheiten
- Art und Aufbau der Trinkwassererwärmung (zentral, dezentral, Speicher- oder Durchfluss)
- Speichervolumen und Fabrikat der Trinkwassererwärmer
- Strangschema oder Installationsplan der Warmwasser- und Zirkulationsleitungen
- Werkstoffe der Leitungen, soweit bekannt
- Vorhandene Aufbereitung, Enthärtung oder Dosieranlagen
- Angeschlossene Sonderbereiche (Waschküche, Gewerbeeinheit, Schwimmbad, Duschanlage)
Ausfüllhinweis: Tragen Sie nur ein, was tatsächlich vorliegt. Fehlt ein Strangschema oder ist ein Werkstoff unbekannt, vermerken Sie das offen. Eine ehrliche Lücke ist für den Sachverständigen brauchbarer als eine geschätzte Angabe.
2. Vorbereitung der Ortsbesichtigung
Die Ursachenklärung muss eine Ortsbesichtigung einschließen (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 TrinkwV)
- Zugang zu Technikzentrale, Steigsträngen und Verteilern organisiert
- Zutritt zu den Wohnungen mit den betroffenen Probennahmestellen angekündigt und terminiert
- Ansprechpartner vor Ort benannt (Hausmeister, technischer Betreuer)
- Schlüssel und Zugangsberechtigungen bereitgestellt
- Leerstehende Einheiten und selten genutzte Entnahmestellen benannt
- Bekannte bauliche Änderungen und stillgelegte Leitungsteile zusammengestellt
Ausfüllhinweis: Je klarer Zugang und Ansprechpartner geregelt sind, desto weniger Rückfragen entstehen beim Ortstermin. Nennen Sie leerstehende Einheiten und selten genutzte Entnahmestellen ausdrücklich, damit der Sachverständige sie bei der Begehung einplanen kann.
3. Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
Zu prüfen nach § 51 Abs. 1 Nr. 2; Abweichungen sind Pflichtinhalt nach § 51 Abs. 2 Nr. 3 TrinkwV
- Betriebstemperaturen dokumentiert: Austritt der Trinkwassererwärmung, Zirkulationsrücklauf, Entnahmestellen
- Nachweis, dass die Warmwassertemperatur am Austritt der Trinkwassererwärmung mindestens 60 °C beträgt (Anforderung des DVGW-Arbeitsblatts W 551)
- Funktion und Einregulierung der Zirkulation belegt
- Bekannte Totleitungen, Stichleitungen und stillgelegte Stränge aufgelistet
- Kaltwassertemperaturen an kritischen Stellen erfasst, soweit vorhanden
- Bereits bekannte Abweichungen von den Regeln der Technik offen benannt
Ausfüllhinweis: Tragen Sie Temperaturen nur ein, wenn sie gemessen wurden, und notieren Sie Messstelle und Datum dazu. Bekannte Abweichungen gehören ausdrücklich in die Liste, sie sind Pflichtinhalt der Risikoabschätzung.
4. Erkenntnisse zu Wasserbeschaffenheit, Anlage und Nutzung
Pflichtinhalt nach § 51 Abs. 2 Nr. 4 TrinkwV
- Wartungs- und Instandhaltungsnachweise der letzten Jahre
- Spül- und Betriebsprotokolle, insbesondere für leerstehende Einheiten
- Anlagenbuch bzw. Betriebsdokumentation, soweit geführt
- Nutzungsprofil: Leerstände, saisonale Nutzung, Nutzungsunterbrechungen
- Frühere Beanstandungen, Störungen oder Umbauten an der Installation
- Hinweise auf besonders gefährdete Nutzergruppen im Objekt
Ausfüllhinweis: Legen Sie Kopien der vorhandenen Nachweise bei und haken Sie nur ab, was Sie tatsächlich in der Hand haben. Wie ein Protokoll für Spülungen aufgebaut sein kann, zeigt die Vorlage zum Spülprotokoll.
5. Untersuchungsergebnisse und Probennahmestellen
Pflichtinhalt nach § 51 Abs. 2 Nr. 5 TrinkwV, inklusive Datum und Uhrzeit der Probennahmen
- Aktueller Prüfbericht der zugelassenen Untersuchungsstelle vollständig
- Alle Probennahmestellen eindeutig zugeordnet (Strang, Einheit, Entnahmestelle)
- Datum und Uhrzeit jeder Probennahme dokumentiert
- Frühere Untersuchungsergebnisse der letzten Zyklen beigelegt
- Angabe, an welchen Stellen der technische Maßnahmenwert erreicht wurde
Ausfüllhinweis: Die Uhrzeit der Probennahme fehlt in Objektakten regelmäßig. Prüfen Sie sie im Bericht und notieren Sie, wo sie fehlt, bevor der Ortstermin stattfindet.
6. Organisatorisches und Fristen
Anzeige und Dokumentation nach § 51 und § 53 TrinkwV
- Anzeige beim Gesundheitsamt erfolgt, oder Nachweis, dass die Untersuchungsstelle nach § 53 Abs. 1 angezeigt hat
- Bisherige Korrespondenz mit dem Gesundheitsamt zusammengestellt
- Fachkundige Person bzw. Fachunternehmen für die Risikoabschätzung beauftragt
- Zuständigkeiten intern geklärt: wer meldet, wer beauftragt, wer informiert die Bewohner
- Information der Bewohner vorbereitet
- Ablage für die Dokumentation eingerichtet: Maßnahmen sind nach Abschluss zu dokumentieren und zehn Jahre verfügbar zu halten (§ 51 Abs. 4)
Ausfüllhinweis: Schreiben Sie bei jeder Zuständigkeit einen Namen statt einer Abteilung hin. Und legen Sie die ausgefüllte Checkliste mit Datum in der Objektakte ab.
Häufige Fragen
Was gehört in eine Checkliste zur Gefährdungsanalyse Trinkwasser?
Die Checkliste folgt den Pflichtinhalten der Risikoabschätzung nach § 51 Abs. 2 TrinkwV in sechs Abschnitten: Beschreibung der Anlage, Vorbereitung der Ortsbesichtigung, Regeln der Technik, Erkenntnisse zu Wasserbeschaffenheit, Anlage und Nutzung, Untersuchungsergebnisse mit Probennahmestellen sowie Organisatorisches und Fristen.
Ersetzt die Checkliste die Gefährdungsanalyse?
Nein. Die Risikoabschätzung ist von einer fachkundigen Person zu erstellen. Die Checkliste ist die Vorbereitungsliste des Betreibers: Sie hilft, die Unterlagen für den Ortstermin vollständig bereitzustellen.
Wann wird eine Gefährdungsanalyse verlangt?
Wird der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. von 100 je 100 ml (Anlage 3 Teil II TrinkwV) erreicht, verlangt § 51 Abs. 1 TrinkwV unverzügliches Handeln, darunter eine schriftliche Risikoabschätzung (Nr. 3).
Ist die Checkliste kostenlos?
Ja, der PDF-Download der Checkliste ist kostenlos. Der Download startet direkt, den Link erhalten Sie zusätzlich per E-Mail.
Passende Grundlagen
- Gefährdungsanalyse bei Legionellenbefund — Vorgehen und Pflichten im Überblick
- Gefährdungsanalyse vorbereiten — die sechs Abschnitte im Überblick
- Spülprotokoll Trinkwasser: Vorlage
- DVGW-Arbeitsblatt W 551
Die Checkliste unterstützt die Vorbereitung. Die Risikoabschätzung selbst ist von einer fachkundigen Person zu erstellen; Anordnungen des Gesundheitsamts gehen vor.