Spülprotokoll Trinkwasser: Vorlage mit allen Feldern
Wer Entnahmestellen spült, etwa in leerstehenden Einheiten, hält das am besten schriftlich fest. Diese Seite zeigt eine Vorlage für ein Spülprotokoll, erklärt jedes Feld und sagt, was Sie beim Ausfüllen beachten.
Die Vorlage ist allgemein gehalten. Spülintervalle, Spülmengen und Aufbewahrungsfristen nennt diese Seite bewusst nicht; dafür gilt das Betriebskonzept Ihrer Anlage.
Die Felder im Überblick
| Feld | Was eintragen | Ausfüllhinweis |
|---|---|---|
| Objekt und Adresse | Name oder Bezeichnung des Objekts, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. | Eine Vorlage je Objekt führen, damit die Blätter später der Objektakte zugeordnet werden können. |
| Entnahmestelle | Lage und Bezeichnung: Strang, Einheit, Raum, Armatur. | Dieselbe Bezeichnung verwenden wie im Prüfbericht der Untersuchungsstelle. So lassen sich Spülung und Probennahmestelle zuordnen. |
| Datum und Uhrzeit | Beginn und Ende der Spülung. | Beides eintragen, nicht nur das Datum. |
| Anlass | Zum Beispiel Leerstand, Nutzungsunterbrechung oder ein anderer Grund. | Den Anlass in einem Satz benennen, damit später erkennbar ist, warum gespült wurde. |
| Spüldauer oder Wassermenge | Dauer in Minuten oder Menge in Litern, je Entnahmestelle. | Diese Seite nennt keine Zahlenwerte. Dauer und Menge richten sich nach dem Betriebskonzept der Anlage und den Vorgaben von Planer oder Fachbetrieb. |
| Temperatur kalt und warm | Gemessene Werte in °C am Ende der Spülung. | Nur eintragen, was gemessen wurde; Schätzwerte kennzeichnen oder weglassen. |
| Durchgeführt von | Name und Unterschrift der Person, die gespült hat. | Ein Name statt einer Firmenbezeichnung, damit Rückfragen möglich sind. |
| Auffälligkeiten | Zum Beispiel Trübung, Geruch, Verfärbung oder eine defekte Armatur. | Auch „keine“ eintragen, damit erkennbar ist, dass die Zeile bewusst leer blieb. |
Vorlage zum Ausdrucken
Drucken Sie diese Seite über die Druckfunktion Ihres Browsers aus oder speichern Sie sie als PDF. Eine Vorlage je Objekt, eine Zeile je Entnahmestelle und Spülung.
Objekt / Adresse: ____________________________________________
| Datum, Uhrzeit | Entnahmestelle | Anlass | Dauer / Menge | °C kalt | °C warm | Name, Unterschrift | Auffälligkeiten |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
Wofür das Spülprotokoll später gebraucht wird
Nach einem Legionellenbefund verlangt § 51 TrinkwV eine Risikoabschätzung. Die Checkliste zur Gefährdungsanalyse führt Spül- und Betriebsprotokolle unter den Unterlagen auf, insbesondere für leerstehende Einheiten (§ 51 Abs. 2 Nr. 4 TrinkwV: Erkenntnisse zu Wasserbeschaffenheit, Anlage und Nutzung). Ein sauber geführtes Protokoll liegt dann beim Ortstermin vor.
Häufige Fragen
Was gehört in ein Spülprotokoll für Trinkwasser?
Objekt und Adresse, die Entnahmestelle, Datum und Uhrzeit, der Anlass, Spüldauer oder Wassermenge, gemessene Temperaturen, die durchführende Person mit Unterschrift sowie Auffälligkeiten. Die Felder und Ausfüllhinweise stehen oben auf dieser Seite.
Gibt es das Spülprotokoll auch als PDF?
Die Vorlage steht auf dieser Seite als Tabelle. Einen eigenen PDF-Download bieten wir dafür derzeit nicht an. Über die Druckfunktion des Browsers lässt sich die Seite ausdrucken oder als PDF speichern.
Wie oft und wie lange muss gespült werden?
Diese Seite nennt dafür keine Zahlenwerte. Spülintervall und Spülmenge richten sich nach dem Betriebskonzept der Anlage und den Vorgaben von Planer oder Fachbetrieb; sie gehören dort festgelegt und nicht in eine allgemeine Vorlage.
Wofür wird das Spülprotokoll bei einer Gefährdungsanalyse gebraucht?
Die Checkliste zur Gefährdungsanalyse führt unter „Erkenntnisse zu Wasserbeschaffenheit, Anlage und Nutzung“ (§ 51 Abs. 2 Nr. 4 TrinkwV) Spül- und Betriebsprotokolle auf, insbesondere für leerstehende Einheiten. Liegen sie beim Ortstermin vor, muss der Sachverständige sie nicht nachfordern.
Passende Grundlagen
- Gefährdungsanalyse Trinkwasser: Checkliste
- Gefährdungsanalyse bei Legionellenbefund
- Trinkwasserverordnung und Legionellen
Die Vorlage ist ein allgemeines Muster und keine Rechtsberatung. Anforderungen an Spülungen legen Betriebskonzept, Planer oder Fachbetrieb fest; Anordnungen des Gesundheitsamts gehen vor.