Zum Inhalt springen
LegioFlow LogoLegioFlow
Recht
trinkwv
recht

Trinkwasserverordnung 2026: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Überblick über die aktuellen Änderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2025/2026: Digitalisierung, Meldepflichten und neue Anforderungen für Hausverwaltungen.

5. Februar 20263 Min. LesezeitLegioFlow Team

Trinkwasserverordnung 2026: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist das zentrale Regelwerk für die Trinkwasserqualität in Deutschland. Sie setzt EU-Richtlinien um und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die relevanten Änderungen für Hausverwaltungen und Betreiber.

Hintergrund: Die EU-Trinkwasserrichtlinie

Als Grundlage für die deutschen Anpassungen dient die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184, die eine umfassende Überarbeitung der nationalen Trinkwasserverordnungen in allen EU-Mitgliedstaaten erforderte. Deutschland hat diese schrittweise umgesetzt.

Aktuelle Änderungen 2025/2026

1. Erleichterte digitale Dokumentation

Eine wichtige Neuerung betrifft die Dokumentationsanforderungen: Elektronische Prüfprotokolle und digital signierte Laborberichte werden zunehmend anerkannt. Dies eröffnet Hausverwaltungen die Möglichkeit, ihre Dokumentation vollständig digital zu führen.

2. Angepasste Meldepflichten

Bei positiven Legionellenbefunden wurden die Meldefristen und -wege in einigen Bundesländern präzisiert. Grundsätzlich gilt:

  • Meldung an das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich bei Überschreitung des Richtwertes von 100 KBE/100 ml
  • Einleitung einer Gefährdungsanalyse bei Richtwertüberschreitung
  • Nachuntersuchung nach 6 Monaten bei positivem Befund

3. Straffere Laboranforderungen

Die Anforderungen an die Akkreditierung von Prüflaboren wurden verschärft. Nur noch nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte Labore dürfen für amtliche Untersuchungen eingesetzt werden. Prüfen Sie, ob Ihr Laborpartner diese Anforderung erfüllt.

4. Technische Anforderungen nach DVGW

Die technischen Mindestanforderungen nach DVGW W 551 und DVGW W 552 bleiben bestehen und werden als anerkannte Regeln der Technik vorausgesetzt. Abweichungen davon sind begründungspflichtig.

Was sich NICHT geändert hat

Folgende Kernpflichten bleiben unverändert bestehen:

  • 3-Jahres-Frist für die Legionellenprüfung (Standardintervall)
  • Meldepflicht bei positiven Befunden
  • 10-jährige Aufbewahrungspflicht für Prüfdokumente
  • Betreiberpflichten nach § 14 TrinkwV

Auswirkungen auf Hausverwaltungen

Für Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften sind die Änderungen hauptsächlich positiv: Die erleichterte digitale Dokumentation vereinfacht die Prüfverwaltung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Laborqualität, was gelegentlich eine Überprüfung des bestehenden Laborpartners erforderlich macht.

Nutzen Sie unseren Prüffrist-Rechner, um sicherzustellen, dass alle Ihre Objekte fristgerecht geprüft werden. Mehr erfahren über die Möglichkeiten für Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften.

Ausblick: Weitere Digitalisierung

Es ist mit weiteren Anpassungen zu rechnen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung: Die Verknüpfung von Prüfdaten mit dem Trinkwasser-Info-System (TWINSPECT) und eine mögliche zentrale digitale Berichterstattung werden diskutiert. Hausverwaltungen sollten ihre Systeme auf Zukunftsfähigkeit prüfen.

Fazit

Hausverwaltungen sollten regelmäßig die aktuellen Anforderungen prüfen und ihre Prozesse anpassen. Die Grundpflichten bleiben stabil, aber die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten zur Vereinfachung. Eine Software wie LegioFlow unterstützt dabei, rechtskonform und effizient zu bleiben.


Rechtssicher und digital: LegioFlow jetzt kostenlos testen